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Zoll, Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Einfuhr von Waren

Eingeführt werden kann eigentlich alles, außer es tut weh. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen bei der Einreise nach Vanguardien mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Kaffee, Alkohol wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Drogen aller Art sind streng verboten:


  • Tabakwaren: Zigaretten 800 Stück oder Zigarillos 400 Stück oder Zigarren 200 Stück oder Rauchtabak 1 Kilogramm oder Substitute für Tabakwaren 1 Liter

  • Alkoholische Getränke: 2 Liter pro Kopf (bei geschlossenem Mund), max. 38 Vol.%

  • Kaffee, Tee: max. 1.000 g pro Kopf


Ausfuhr von Waren

Auch bei der Ausfuhr gelten die Regelungen der Europäischen Union. d.h. Sie können für den persönlichen Bedarf gedachte Waren aus Vanguardien - ausgenommen die antarktischen Sondergebiete - abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Bei der Ausfuhr ist zu beachten, dass keine historischen Artefakte ausgeführt werden dürfen. Das sind z.B. auch Steine vom Strand oder Schnippsel aller Art :-)


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