Zoll, Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Einfuhr von Waren
Eingeführt werden kann eigentlich alles, außer es tut weh. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen bei der Einreise nach Vanguardien mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabak, Kaffee, Alkohol wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Drogen aller Art sind bis auf etwas Hanf zum Befestigen von Angelschnüren streng verboten.
Tabakwaren: Zigaretten 800 Stück oder Zigarillos 400 Stück oder Zigarren 200 Stück oder Rauchtabak 1 Kilogramm oder Substitute für Tabakwaren 1 Liter.
Alkoholische Getränke max 5 Liter mit < 10 Vol% Alkohol oder 2 Liter mit > 10 Vol% Alkohol
Kaffee, Tee jeweils weniger als < 500 g pro Kopf, wobei Kaffee-mischerzeugnisse ebenso wie alle Rauschmittel verboten sind.
Ausfuhr von Waren
Auch bei der Ausfuhr gelten die Regelungen der Europäischen Union. d.h. Sie können für den persönlichen Bedarf gedachte Waren aus Vanguardien - ausgenommen die antarktischen Sondergebiete - abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Bei der Ausfuhr ist zu beachten, dass keine historischen Artefakte ausgeführt werden dürfen. Das sind z.B. auch Steine vom Strand oder Schnippsel aller Art :-)




